5. Wann erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung umfasst immer ein Speicherjahr, ist also per Stichtag 31.3. eines jeden Jahres zu erstellen. Sie erfolgt, sobald für alle teilnehmenden Zählpunkte die notwendigen Messwerte seitens des Netzbetreibers vorliegen.
Die meisten Netzbetreiber schicken mittlerweile – vor allem wenn intelligente Messgeräte („smartmeter“) installiert sind, zeitnah monatliche oder tagesgenaue Messwerte. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass bis Mitte Mai die Abrechnungen erstellt werden können. Anders verhält es sich wenn noch keine smart meter bei allen teilnehmenden Zählpunkten einer Bezugsgruppe eingebaut sind. Dann muss für jeden teilnehmenden Zielpunkt so lange abgewartet werden, bis das ganze Speicherjahr durch Messwerte belegt ist. Im ungünstigsten Fall kann sich das also bis zum März des Folgejahres hinziehen.